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FAQ zu Kfz-Gutachten
Hier finden Sie die Fragen unserer Kunden mit den jeweiligen Antworten von uns.
Zum Erkunden der Fragen, klicken Sie auf die jeweiligen Kategorien oder nutzen Sie die praktische Suchfunktion.
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In welchem Umkreis bietet "KARO Gutachten" seine Dienstleistungen an?Wir bieten unsere Dienstleistungen in einem Umkreis von ca. 70 km von München und Pfaffenhofen aus an. Hier sind einige Städte aufgelistet, in denen wir unsere Dienstleistung anbieten: München, Fürstenfeldbruck, Mühldorf am Inn, Garching bei München, Dachau, Kaufbeuren, Dingolfing, Germering, Landsberg am Lech, Starnberg, Ottobrunn, Rosenheim, Unterhaching, Pfaffenhofen an der Ilm, Augsburg, Aichach, Mainburg, Eichstätt, Ingolstadt, Neuburg an der Donau, Abensberg, Nürnberg, Erding, Freising, Kehlheim, Landshut, Regensburg Wir konnten leider nicht jede einzelne Stadt aufführen, falls Ihre Stadt nicht dabei ist und Sie sich trotzdem in dem oben erwähnten Umkreis befinden, können Sie sich selbstverständlich bei uns melden.
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Wie sieht der Ablauf bei der Erstellung eines Gutachtens bei "KARO Gutachten" aus?Der Ablauf bei der Erstellung eines Gutachtens bei "KARO Gutachten" ist ganz einfach: Der Kunde kontaktiert uns, entweder per Anruf oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Wir fahren dann zum Kunden und nehmen das Gutachten vor Ort auf. Wir sorgen dafür, dass der Kunde so wenig Stress wie möglich hat und übernehmen die gesamte Abwicklung. Das bedeutet, dass wir das Kfz-Gutachten an den Anwalt des Kunden weitergeben, falls kein Anwalt vorhanden ist, bieten wir unserem Kunden an, den Fall an eine unserer Partner-Anwaltskanzleien weiterzugeben. Auf diese Weise kann sich der Kunde ganz auf die wesentliche Dinge in seinem Leben kümmern. Unsere Gutachten werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden erstellt, damit der Kunde schnellstmöglich seine Entschädigung bekommt.
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Was sind die Dienstleistungen von "KARO Gutachten"?Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an: Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Kostenvoranschläge (Kurzgutachten), Kfz-Schadengutachten, Kfz-Wertgutachten, Kfz-Oldtimer-Gutachten, Kfz-Wiederbeschaffungsermittlung, Kfz-Restwertermittlung und Kfz-Wertermittlung. Wir legen viel Wert darauf, alle Schäden zu identifizieren und zu dokumentieren, sodass unser Kunde seine rechtmäßige Entschädigung bekommt. Wir achten auch auf verdeckte Schäden und demontieren (falls notwendig) Fahrzeugteile wie Stoßfänger, um sicherzustellen, dass kein Schaden übersehen wird. Unser Ziel ist es, den Kunden immer rechtmäßig und im vollen Umfang zu entschädigen.
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Was ist ein Kfz-Unfallgutachten und wann wird es benötigt?Ein Kfz-Unfallgutachten ist ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes Gutachten, das die Schäden am Fahrzeug nach einem Unfall dokumentiert. Es dient dazu, die Höhe der Reparaturkosten festzustellen und gegebenenfalls die Schadenersatzansprüche zu belegen. Ein Unfallgutachten wird in der Regel dann benötigt, wenn es um einen Schaden geht, der von der Versicherung abgegolten werden soll.
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Kann ich ein Kfz-Unfallgutachten auch selbst in Auftrag geben?Ja, Sie können ein Kfz-Unfallgutachten auch selbst in Auftrag geben. Es ist jedoch wichtig, dass das Gutachten von einem unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen erstellt wird, damit es von allen Beteiligten anerkannt wird. Wir von "KARO Gutachten" sind ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro und bieten unseren Kunden kompetente und faire Kfz-Unfallgutachten an.
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Wie lange dauert es, bis ich das Kfz-Unfallgutachten erhalte?In der Regel erhalten unsere Kunden das Kfz-Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden. Wir legen viel Wert darauf, unsere Gutachten schnell und zuverlässig zu erstellen, damit unsere Kunden schnell ihre Ansprüche geltend machen können. Sollten aufgrund von besonderen Umständen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein, informieren wir unsere Kunden selbstverständlich rechtzeitig darüber.
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Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?Der Kunde muss den Gutachter der gegnerischen Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall nicht akzeptieren und hat das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Nach § 823 BGB hat der Kunde das Recht auf Schadensersatz, der auch die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen umfasst, der nicht im Auftrag der Versicherungen handelt und den Schaden neutral begutachtet. Die Gutachterkosten nach einem unverschuldeten Unfall trägt in diesem Fall die gegnerische Versicherung. Es ist wichtig, dass der Kunde sein Recht auf einen unabhängigen Gutachter wahrnimmt, um sicherzustellen, dass der Schaden neutral und fair bewertet wird.
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Arbeitet "KARO Gutachten" mit Anwälten zusammen?Ja, um unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung zu bieten, arbeiten wir mit verschiedenen Anwaltskanzleien zusammen. Wenn ein Kunde keinen eigenen Anwalt hat, können wir Ihm oder Ihr gerne eine empfohlene Anwaltskanzlei vorschlagen, die sich um seine Ansprüche kümmert. Wir übernehmen auch gern die gesamte Abwicklung mit dem Anwalt und sorgen dafür, dass unser Kunde so wenig Stress wie möglich hat.
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Wie läuft die Zusammenarbeit mit Anwälten ab?Sobald wir das Gutachten erstellt haben, übergeben wir es an den Anwalt des Kunden oder an eine von uns empfohlene Anwaltskanzlei. Der Anwalt prüft dann das Gutachten und kümmert sich um die Durchsetzung der Ansprüche des Kunden gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wir stehen dem Anwalt bei Bedarf jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen, wo wir können.
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Wie kann ich "KARO Gutachten" kontaktieren?Sie können uns entweder telefonisch unter der Nummer +49 (0) 160 593 48 81 oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen. Wir sind von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.
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Wo befinden sich die Standorte von "KARO Gutachten"?Wir haben zwei Standorte, einen in München und einen in Pfaffenhofen an der Ilm. Wir bieten unsere Dienstleistungen in einem Umkreis von ca. 70 km von Pfaffenhofen und München aus an.
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Was kostet ein Gutachten von "KARO Gutachten"?Der Preis für ein Gutachten hängt von der Art des Gutachtens und dem Aufwand ab. Wir bieten unseren Kunden aber immer transparente und faire Preise an, die wir im Vorfeld besprechen. Diese Gebühr hängt von der Art der Dienstleistung und dem Zeitaufwand ab. Dies trifft aber bei einem unverschuldetem Unfall nicht zu, hier gilt nach § 823 BGB, dass der Kunde das Recht auf Schadensersatz hat, der auch die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen umfasst. Die Gutachterkosten nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung. In diesem Fall ist unsere Dienstleistung für Sie kostenlos.
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Was kostet ein Kfz-Unfallgutachten bzw. Kfz-Schadengutachten bei einem unverschuldeten Unfall?Nach § 823 BGB hat der Kunde das Recht auf Schadensersatz, der auch die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen umfasst. Die Gutachterkosten nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung. In diesem Fall ist unsere Dienstleistung für Sie kostenlos.
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Wie werden die Gutachten bezahlt?Die Bezahlung der Gutachten erfolgt in der Regel über die gegnerische Versicherung, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt. In anderen Fällen vereinbaren wir die Zahlungsbedingungen im Vorfeld mit unserem Kunden. Wir bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an, darunter auch die Bezahlung per Rechnung.
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Gibt es eine Stornierungsbedingung für Gutachten?Wir verstehen, dass es in manchen Fällen notwendig sein kann, ein Gutachten zu stornieren. Wir bitten unsere Kunden in diesem Fall, uns so früh wie möglich zu informieren, damit wir die notwendigen Schritte einleiten können. In der Regel berechnen wir für stornierte Gutachten eine geringe Gebühr, um unsere entstandenen Kosten abzudecken.
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